Aufnahmebedingungen

Aufnahmebedingungen 5. Klasse

Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Eingangsstufe setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler im Übertritts- oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 mindestens die Gesamtdurchschnittsnote 2,66 erreicht hat. Ein Probeunterricht findet nicht statt.

Es dürfen keine Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die am 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres das 13. Lebensjahr vollendet haben. Über Ausnahmen zur Aufnahme in besonderen Fällen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

 

4-stufige Wirtschaftsschule mit Vorklasse 6

Aufnahme in die Vorklasse 6

1) Die Schülerin/der Schüler wird von einem Erziehungsberechtigten angemeldet.

2) Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 6 der Wirtschaftsschule setzt voraus, dass die Schülerin/der Schüler

a) den vorherigen erfolgreichen Besuch mindestens der Jahrgangsstufe 5 öffentlicher oder staatlich anerkannter Mittelschulen, Realschulen oder
     Gymnasien nachweisen kann,

b) am 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

c) zum Zwischenzeugnistermin oder im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und             Englisch eine Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 nachweist.


Schülerinnen und Schüler, welche die oben genannte Voraussetzung nicht nachweisen, können zum Probeunterricht zugelassen werden. Über
die Zulassung zum Probeunterricht im Übrigen entscheidet die Schulleitung nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten.

Der Probeunterricht entfällt, wenn im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4 mindestens die Gesamtdurchschnittsnote 2,66 erreicht wurde.

Der Probeunterricht findet am 03., 04. und 05. Mai 2023 statt.

 

 

 

Aufnahme in die 7. Klasse

(gemäß § 2 Wirtschaftsschulordnung)

1) Die Schülerin / der Schüler wird von einem Erziehungsberechtigten angemeldet.

2) Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 der vierstufigen Wirtschaftsschule setzt voraus, dass die Schülerin / der Schüler

a) für den Bildungsweg der Wirtschaftsschule geeignet ist;

b) mindestens den Besuch der vorausgehenden Jahrgangsstufe der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums nachweisen kann;

c) am 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet der Schulleiter.

3) Für den Bildungsweg der vierstufigen Wirtschaftsschule sind geeignet

Schülerinnen und Schüler einer Mittelschule

■ mit einer Gesamtdurchschnittsnote in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik von mindestens 2,66 im Zwischen- oder Jahreszeugnis oder
■ mit der Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme in die M7 oder
■ die mit Erfolg am Probeunterricht teilgenommen haben. (Probeunterricht: 03., 04. und 05. Mai 2023)

Schülerinnen und Schüler aus dem M-Zug der Mittelschule, einer Realschule oder eines Gymnasiums

■ die eine Vorrückungserlaubnis oder die Erlaubnis zum Vorrücken auf Probe in die 7. Klasse erhalten haben
oder
■ die in den Fächern, die auch in der 7. Klasse der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 nachweisen.

 

Online-Anmeldung

Alle Informationen finden Sie unter Anmeldung.

 

Weitere Informationen

Die Stundentafeln der Jahrgangsstufen finden sich in den Flyern.

Das Abschlusszeugnis der Wirtschaftsschule mit der Mittleren Reife ist gleichzusetzen mit dem Abschlusszeugnis der Realschule.

2-stufige Wirtschaftsschule

Welche Aufnahmevoraussetzungen müssen erfüllt werden?

(gemäß § 2 Wirtschaftsschulordnung)

Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule (10. + 11. Klasse) setzt voraus, dass die Schülerin / der Schüler:

 

  1. den qualifizierenden Mittelschulabschluss nachweist oder

  2. die Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule erfolgreich durchlaufen und die Probezeit an der Wirtschaftsschule bestanden oder

  3. die Jahrgangsstufe 9 des M-Zugs der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasium mit Erfolg durchlaufen hat oder

  4. die Jahrgangsstufe 9 des M-Zugs der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums ohne Erfolg durchlaufen hat, wenn im Jahreszeugnis der jeweiligen 9. Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 erzielt wurde.

 

Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt.

Die Wirtschaftsschule eignet sich am besten für Schülerinnen und Schüler, die sich kompetent und praxisnah für eine kaufmännische oder verwaltende Berufstätigkeit in Handels-, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen aber auch im Handwerk qualifizieren wollen. 

 

Online-Anmeldung

ONLINE-Anmeldung unter www.bsbw.de

 

Weitere Informationen

Die Stundentafeln der Jahrgangsstufen finden Sie im Flyer.

Das Abschlusszeugnis der Wirtschaftsschule mit der Mittleren Reife ist gleichzusetzen mit dem Abschlusszeugnis der Realschule.