4-stufige Wirtschaftsschule mit Vorklasse 6

Aufnahme in die Vorklasse 6

1) Die Schülerin/der Schüler wird von einem Erziehungsberechtigten angemeldet.

2) Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 6 der Wirtschaftsschule setzt voraus, dass die Schülerin/der Schüler

a) den vorherigen erfolgreichen Besuch mindestens der Jahrgangsstufe 5 öffentlicher oder staatlich anerkannter Mittelschulen, Realschulen oder
     Gymnasien nachweisen kann,

b) am 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

c) zum Zwischenzeugnistermin oder im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und             Englisch eine Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 nachweist.


Schülerinnen und Schüler, welche die oben genannte Voraussetzung nicht nachweisen, können zum Probeunterricht zugelassen werden. Über
die Zulassung zum Probeunterricht im Übrigen entscheidet die Schulleitung nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten.

Der Probeunterricht entfällt, wenn im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4 mindestens die Gesamtdurchschnittsnote 2,66 erreicht wurde.

Der Probeunterricht findet am 03., 04. und 05. Mai 2023 statt.

 

 

Aufnahme in die 7. Klasse

(gemäß § 2 Wirtschaftsschulordnung)

1) Die Schülerin / der Schüler wird von einem Erziehungsberechtigten angemeldet.

2) Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 der vierstufigen Wirtschaftsschule setzt voraus, dass die Schülerin / der Schüler

a) für den Bildungsweg der Wirtschaftsschule geeignet ist;

b) mindestens den Besuch der vorausgehenden Jahrgangsstufe der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums nachweisen kann;

c) am 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet der Schulleiter.

3) Für den Bildungsweg der vierstufigen Wirtschaftsschule sind geeignet

Schülerinnen und Schüler einer Mittelschule

■ mit einer Gesamtdurchschnittsnote in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik von mindestens 2,66 im Zwischen- oder Jahreszeugnis oder
■ mit der Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme in die M7 oder
■ die mit Erfolg am Probeunterricht teilgenommen haben. (Probeunterricht: 03., 04. und 05. Mai 2023)

Schülerinnen und Schüler aus dem M-Zug der Mittelschule, einer Realschule oder eines Gymnasiums

■ die eine Vorrückungserlaubnis oder die Erlaubnis zum Vorrücken auf Probe in die 7. Klasse erhalten haben
oder
■ die in den Fächern, die auch in der 7. Klasse der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 nachweisen.

 

Online-Anmeldung

Alle Informationen finden Sie unter Anmeldung.

 

Weitere Informationen

Die Stundentafeln der Jahrgangsstufen finden sich in den Flyern.

Das Abschlusszeugnis der Wirtschaftsschule mit der Mittleren Reife ist gleichzusetzen mit dem Abschlusszeugnis der Realschule.