2-stufige Wirtschaftsschule

Welche Aufnahmevoraussetzungen müssen erfüllt werden?

(gemäß § 2 Wirtschaftsschulordnung)

Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule (10. + 11. Klasse) setzt voraus, dass die Schülerin / der Schüler:

 

  1. den qualifizierenden Mittelschulabschluss nachweist oder

  2. die Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule erfolgreich durchlaufen und die Probezeit an der Wirtschaftsschule bestanden oder

  3. die Jahrgangsstufe 9 des M-Zugs der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasium mit Erfolg durchlaufen hat oder

  4. die Jahrgangsstufe 9 des M-Zugs der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums ohne Erfolg durchlaufen hat, wenn im Jahreszeugnis der jeweiligen 9. Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 erzielt wurde.

 

Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt.

Die Wirtschaftsschule eignet sich am besten für Schülerinnen und Schüler, die sich kompetent und praxisnah für eine kaufmännische oder verwaltende Berufstätigkeit in Handels-, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen aber auch im Handwerk qualifizieren wollen. 

 

Online-Anmeldung

ONLINE-Anmeldung unter www.bsbw.de

 

Weitere Informationen

Die Stundentafeln der Jahrgangsstufen finden Sie im Flyer.

Das Abschlusszeugnis der Wirtschaftsschule mit der Mittleren Reife ist gleichzusetzen mit dem Abschlusszeugnis der Realschule.